Infinus: Hauptverfahren vor dem Landgericht Dresden gegen Jörg Biehl und fünf

             weitere Angeklagte eröffnet

Seit 2015-11-15 läuft das Hauptverfahren im Strafprozess gegen Jörg Biehl und die übrigen Verantwortlichen der Infinus/Fubus-Gruppe. Dabei hat die große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden zunächst zahlreiche Anträge der Verteidigung zur Aussetzung oder gar Einstellung des Prozesses zurückgewiesen. Mit einer Prozessdauer von mindestens einem Jahr wird gerechnet. Der angeklagte Vertriebsleiter Jens Pardeike hat anlässlich seiner Vernehmung ein umfassendes Teilgeständnis abgelegt. Zwischenzeitlich ist das Verfahren unterbrochen, nachdem der angeklagte Andreas Kieson nach Angaben seines Verteidigers einen Hörsturz erlitten hat. Am Vormittag desselben Tages hatte eine Anstaltsärztin – sämtliche Beschuldigte sind in Haft – den 46 Jahre alten Angeklagten noch für verhandlungsfähig erklärt.

Anlässlich des bisherigen Verlaufes des Strafverfahrens ist mit einer Verurteilung zu rechnen. Auch wenn diese strafrechtlich noch einige Zeit auf sich warten lassen wird, so ist nunmehr ein zivilrechtliches Vorgehen gegen die gesamtschuldnerisch haftenden Initiatoren der Infinus/Fubus-Gruppe dringend angeraten, zumal spätestens mit der Insolvenz der Gesellschaften die dreijährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wurde.

Nach allen verfügbaren Erkenntnissen haben zumindest die Hauptverantwortlichen bislang keine Privatinsolvenz angemeldet. Auch vor diesem Hintergrund möchten wir einem zivilrechtlichen Vorgehen nunmehr dingend zuraten.