IHRE CHANCE

Ihre Chancen stehen gut. Bei einem erfolgreichen Widerruf Ihrer laufenden, gekündigten oder bereits ausgelaufenen Lebensversicherung machen Versicherungskunden einen guten Schnitt. Sie erhalten die geleisteten Prämien zurück und eine angemessene Nutzungsentschädigung für entgangenen Gewinn. Der Bundesgerichtshof hat sich auf die Seite der Verbraucher gestellt - nutzen auch Sie die Gunst der Stunde

Lebensversicherungen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, sind auf Grund fehlerhafter Widerrufsbelehrung in 80 % der Fälle auch heute noch widerrufbar!

WIDERRUF - WIE GEHT DAS?

Am 7. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass viele Lebensversicherer fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben, mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können. Damit ist der Weg frei für die Ausübung des Widerrufsrechts bei Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen, die in der Zeit von 1994 bis 2007 abgeschlossen worden sind.

In zwei weitern Entscheidungen vom 29. Juli 2015 (BGH IV ZR 384 und 448/14) hat der BGH diese Rechtsprechung verbraucherfreundlich weiter entwickelt.

Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung ist dann möglich, wenn bei Abschluss des Vertrages formale Fehler gemacht worden sind. Diese können dazu führen, dass Sie selbst viele Jahre später noch vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Sogar nachdem der Vertrag bereits gekündigt und Ihnen der Rückkaufswert ausbezahlt wurde, kann das noch funktionieren.

Folge des Widerspruchs ist grundsätzlich die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Hierdurch können Sie – abhängig von Laufzeit und Art des Vertrages – weitaus höhere Auszahlungen erhalten, als bei Kündigung oder beim Festhalten am Vertrag. Eine Rückabwicklung bedeutet nämlich grundsätzlich die Rückzahlung der gezahlten Beträge nebst Verzinsung durch den Versicherer. Bei der Verzinsung ist dabei auf die Eigenkapitalrendite des Versicherers abzustellen.

 

Unser Service

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, Ihren Versicherungsvertrag zu Widerrufen. Es ist unser Anliegen, Ihnen eine realistische Einschätzung über Möglichkeiten und Risiken zu geben. Unsere Kanzlei hat viele Verfahren zu dieser Frage betreut und verfügt über umfangreiche Erfahrung. Machen Sie von unserem Angebot Gebrauch, eine schnelle Vorprüfung Ihres Vertrages durchführen zu lassen. Wir bieten dies für eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR an.

Das entscheidende BGH Urteil vom 19.11.2014 - IV ZR 329/14

Mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Mit Urteil vom 19.11.2014 bestätigt der BGH sein Grundsatzurteil vom Mai 2014. Sobald die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, steht dem Versicherungsnehmer ein zeitlich unbeschränktes Widerspruchsrecht zu.

Ohne große Begründung sieht der BGH eine Belehrung wie selbstverständlich als fehlerhaft an, wenn in dieser die Übersendung der Verbraucherinformationen und die Übersendung der Versicherungsbedingungen als Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist nicht genannt sind.

Auch das Fehlen der Mitteilung, dass der Widerruf in Textform erfolgen muss, führt gemäß dem Urteil zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung. Mit diesem Urteil ist es daher für jeden Versicherungsnehmer noch einfacher, seine Rechte bei einer fehlerhaften Belehrung durchzusetzen. Insgesamt ist das Urteil des BGH recht kurz gehalten. Das Verfahren wurde zurück an das OLG Köln verwiesen.